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Das Dilemma mit der Diversität – Diversity Report 2024

Wir lieben sie, wir hassen sie – und glauben noch immer, eine Wahl zu haben. Seit 2020 publiziert GetDiversity jährlich den Diversity Report und beobachtet damit die Geschlechterdurchmischung in Schweizer Verwaltungsräten. Die Realität für diesen Report 2024 ist: «Diversität» als Thema wurde vom neu gewählten amerikanischen Präsidenten für beendet erklärt. Was dies für Schweizer Firmen bedeutet, welches Dilemma damit geschaffen wurde und wie die Realität genau aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Von Carla Kaufmann

Der Diversity Report wurde 2020 erstmals veröffentlicht, nachdem das Parlament einen Richtwert von 30% Frauen in Verwaltungsräten beschlossen hatte. Seither ist viel passiert. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Etappen.

Was bisher geschah

2020: Der Anteil von Frauen in den Verwaltungsräten der grossen Aktiengesellschaften liegt im Durchschnitt bei lediglich 14%.

2021: Art. 734f OR tritt in Kraft. Der Richtwert verlangt von börsenkotierten Unternehmen bis 2026 mindestens 30% Frauen im Verwaltungsrat und bis 2031 mindestens 20% Frauen in der Geschäftsleitung. Unternehmen, die diese Zielwerte nicht erreichen, müssen im Vergütungsbericht begründen, warum nicht, und aufzeigen, welche Massnahmen sie ergreifen. In diesem Jahr liegt der Frauenanteil in den börsenkotierten Firmen bei 19% in den Verwaltungsräten und 10% in den Geschäftsleitungen.

2022: Die SMI-Unternehmen (Swiss Market Index) nähern sich dem Richtwert mit durchschnittlich 27% Frauen in den Verwaltungsräten und 18% in den Geschäftsleitungen. Auch die grossen Schweizer Aktiengesellschaften bewegen sich auf gut 15% Frauen in den Verwaltungsräten.

2023: Die SMI-Unternehmen – die 20 grössten Unternehmen des Schweizer Kapitalmarkts – übertreffen den gesetzlich festgelegten Richtwert mit 34% Frauen in den Verwaltungsräten und 23% in den Geschäftsleitungen. Insgesamt steigt der Anteil von Frauen in den Verwaltungsräten der grossen Schweizer Aktiengesellschaften von 14% (2020) auf 17% (2023).

2024: Weniger als die Hälfte der börsenkotierten Unternehmen – 94 von 221 – erfüllen den Richtwert. 127 Unternehmen liegen darunter, und 48 börsenkotierte Firmen haben nach wie vor keine einzige Frau im Verwaltungsrat. Die Entwicklung auf nationaler Ebene bei den grössten Aktiengesellschaften stagniert – der Anteil Verwaltungsrätinnen liegt weiterhin bei rund 17% und entspricht dem Stand von 2023.

Abbildung 1: Frauenanteil in den Verwaltungsräten der grössten Schweizer Aktiengesellschaften

Was heute gilt: Im Jahr 2025 …

Am 21. Januar 2025, einen Tag nach der Amtseinführung des amerikanischen Präsidenten, hat dieser die Executive Order 14173 unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Sie trägt den Titel: «Ending Illegal Discrimination and Restoring Merit-Based Opportunity» – auf Deutsch: «Beendigung illegaler Diskriminierung und Wiederherstellung leistungsbasierter Chancengleichheit». Bereits der Titel markiert einen radikalen Kurswechsel. Bisherige Prinzipien der Gleichstellungsförderung werden damit infrage gestellt. Ich empfehle Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die Lektüre dieser Order wärmstens – denn nur wer versteht, wie tief diese Order in Grundrechte eingreift, kann abschätzen, was sie auch für Schweizer Unternehmen bedeutet, insbesondere solche, die auf dem USMarkt aktiv sind.

Klar ist …

Organisationen ausserhalb der USA, die mit US-Bundesbehörden zusammenarbeiten oder Fördermittel beziehen, müssen die neuen Anforderungen verstehen und ihre DEI-Programme (Diversity, Equity & Inclusion) entsprechend überprüfen. Die Executive Order 14173 steht für eine politische Abkehr von institutionalisierter Diversitätsförderung. Unternehmen, die Verträge mit der US-Bundesregierung abschliessen, müssen neu bestätigen, dass sie keine Programme betreiben, die gegen US-Antidiskriminierungsgesetze verstossen. Besonders betroffen sind dabei DEI-Initiativen.

In der Schweiz haben bereits drei SMIUnternehmen – UBS, Novartis und Roche – ihre bisherigen Diversity- oder DEIStatements vollständig von ihren Webseiten entfernt. Die offizielle Haltung dieser Firmen lautet nun sinngemäss: «Wir folgen unseren eigenen Werten.» – liebe Schweizerinnen und Schweizer, neutraler geht es kaum.

Mit der Executive Order 14173 wurden auch drei ältere Orders aufgehoben – darunter die historisch bedeutsame Executive Order 11246 aus dem Jahr 1965. Sie verpflichtete Bundesauftragnehmer zur Umsetzung von Gleichstellungs- und Affirmative-Action-Plänen und wurde von Präsident Lyndon B. Johnson unterzeichnet. Bis Januar 2025 galt sie als Meilenstein der US-Bürgerrechtsbewegung.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch der sogenannte SAVE Act, ein laufender Gesetzesvorschlag, der die Anforderungen für die Wählerregistrierung bei Bundeswahlen verschärfen soll. Kritiker befürchten, dass Frauen (z.B. nach Namensänderung bei Heirat), ältere Menschen, junge Wähler und trans-Personen von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden könnten. Schätzungen zufolge könnten bis zu 69 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner betroffen sein, da ihr Name auf Geburtsurkunde und Pass nicht übereinstimmt. Der SAVE Act wurde am 10. April 2025 vom US-Repräsentantenhaus mit 220 zu 208 Stimmen angenommen – im Senat gilt die Vorlage derzeit als chancenlos.

Was bedeutet das für Schweizer Verwaltungsräte?

Schweizer börsenkotierte Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den USA oder Beziehungen zu US-Bundesbehörden stehen vor einem Dilemma: Einerseits verpflichtet sie Art. 734f OR dazu, bei Nichterreichen der Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat (30%) und Geschäftsleitung (20%) die Gründe sowie die geplanten Massnahmen offenzulegen. Andererseits müssen sie sicherstellen, nicht gegen die Bestimmungen der US Executive Order 14173 zu verstossen, was sie mit dieser öffentlichen «Explain-Klausel» von Art 734f OR tun.

Wie und ob Unternehmen dieses Dilemma lösen können, wird sich zeigen. Ab 2026 endet die Übergangsfrist von Art. 734f OR auf Verwaltungsratsebene. Börsenkotierte Unternehmen, die bis dahin nicht mindestens 30% Frauen im Verwaltungsrat haben, sind verpflichtet, im Vergütungsbericht offenzulegen, welche Massnahmen sie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung ergriffen haben.

Derzeit haben 48 börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz keine einzige Frau im Verwaltungsrat. Diese Firmen sollten sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, wie sie mit diesem Dilemma umgehen wollen.

Das Dilemma mit der Diversität ist längst ein globales geworden – und es spitzt sich zu.

Auch in der Schweiz zeichnete sich bereits 2023 eine gewisse Ermüdung ab. Die Veränderung stagnierte, bereits in den Statistiken.

Abbildung 2: Das Dilemma der Diversität

Diversity polarisiert

Wir lieben sie, wir hassen sie – und glauben noch immer, eine Wahl zu haben. Das denke ich nicht. Diversität ist ein natürliches Phänomen. Sie ist keine Modeerscheinung, sondern eine Grundbedingung für Anpassungsfähigkeit. Und wie schon Darwin erkannte: Nicht die stärkste oder grösste Spezies überlebt, sondern die anpassungsfähigste.

Am Ende bleibt nur eine Frage

In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

Darum lassen Sie mich diese Reise mit den Worten von Mahatma Gandhi, die er bereits vor 100 Jahren formuliert hat, beenden: «Unsere Fähigkeit zur Einheit in Vielfalt wird die Schönheit und der Prüfstein unserer Zivilisation sein.»

Carla Kaufmann

Carla Kaufmann ist CEO von GetDiversity, der Schweizer Spezialistin für vielfältig besetzte Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen – Diversität ist kein Luxus, es ist eine Überlebensstrategie. www.getdiversity.ch

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