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Verwaltungsräte in der Pflicht: CO2 -Gesetzgebung und ESG-Themen stellen neue Anforderungen

In der heutigen Unternehmenslandschaft sind Kunden, Mitarbeiter und Regulierungsbehörden zunehmend darauf bedacht, dass Unternehmen soziale, ökologische und ethische Belange in ihre Geschäftspraktiken integrieren. Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der CO2 -Gesetzgebung und die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene verlangen von den Führungsgremien von Schweizer Unternehmen ein proaktives Handeln. Doch welche Fragen müssen Verwaltungsräte prüfen, um ihre Unternehmen zukunftssicher zu machen, und wie spielen ESG-Themen dabei eine Rolle? Welche Unternehmen sind von den neuen Vorschriften und Richtlinien betroffen?

Von Claudia Keller Lüthi

Strategische Neuausrichtung mit ESG-Fokus

ESG steht für betriebliche Standards betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Eine der zentralen Aufgaben des Verwaltungsrats besteht darin, die Unternehmensstrategie an die neuen Anforderungen der CO2 – Gesetzgebung und der ESG-Kriterien anzupassen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange in der Schweiz im Jahr 2024 werden die verpflichteten Unternehmen gehalten, detaillierte Informationen über ihre klimabezogenen Risiken und Chancen sowie die Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen offenzulegen. Verwaltungsräte müssen daher sicherstellen, dass die Ziele zur Reduktion von CO2 -Emissionen nicht nur formuliert, sondern tief in die Geschäftsstrategie integriert werden. Darüber hinaus müssen auch soziale und Governance-bezogene Aspekte berücksichtigt werden, um eine ganzheitliche und nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten. Verwaltungsräte sollten sich fragen: Wie integriert unser Unternehmen CO2 -Reduktionsziele und die Anforderungen der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange in unsere ESG-Strategie? Welche Massnahmen ergreifen wir, um sicherzustellen, dass diese Ziele erreicht und transparent kommuniziert werden?

Wer ist besonders betroffen? Müssen auch KMU handeln?

In der Schweiz sind insbesondere grössere Unternehmen und solche, die in energieintensiven Branchen tätig sind, wie etwa die Industrie, der Bau oder die Logistik, stark von der CO2 -Gesetzgebung betroffen. Diese Unternehmen stehen unter besonderem Druck, ihre CO2 -Emissionen signifikant zu reduzieren und ESG-Kriterien in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. Wer zudem im EU-Markt börsenkotiert ist, Tochtergesellschaften hält oder Lieferketten und Geschäftspartner in der EU hat, kann auch indirekt zur Einhaltung der EU-Direktive CSRD verpflichtet sein.

Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich nicht zurücklehnen. Zwar sind sie oft von direkten regulatorischen Anforderungen ausgenommen, doch der zunehmende Druck von Investoren, Kunden und Geschäftspartnern führt dazu, dass auch KMU ihre Nachhaltigkeitspraktiken überdenken müssen. Zudem können KMU, die frühzeitig auf ESG setzen, Wettbewerbsvorteile erlangen und sich besser am Markt positionieren. Verwaltungsräte und Geschäftsführer von KMU sollten sich daher fragen: Sind wir vorbereitet auf die Anforderungen der CO2 – Gesetzgebung und der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange, und welche ESG-Massnahmen können wir sinnvoll umsetzen, um unser Unternehmen zukunftssicher zu machen?

Sicherstellung der ESG-Compliance und Risikomanagement

Mit der Strategie allein ist es nicht getan. Hier ist der Verwaltungsrat gefordert, ein robustes Kontrollsystem zu etablieren, das die Einhaltung aller gesetzlichen und ESG-bezogenen Anforderungen gewährleistet. Neben den CO2 -Reduktionszielen müssen auch soziale Gerechtigkeit und gute Unternehmensführung überwacht werden. Zudem verlangt die Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange, dass klimabezogene Risiken systematisch erfasst und gemanagt werden. Verwaltungsräte sollten sich fragen: Sind unsere aktuellen ESGRichtlinien und Risikomanagementsysteme ausreichend, um den Anforderungen der CO2 -Gesetzgebung, der CSRD und der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange gerecht zu werden? Welche potenziellen ESG-Risiken bestehen, und wie gehen wir diese proaktiv an?

Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmenskultur und ESG-Berichterstattung

Eine weitere wichtige Aufgabe des Verwaltungsrats ist die Förderung einer nachhaltigen Unternehmenskultur, die alle Dimensionen von ESG umfasst. Dies sollte sich nicht nur in internen Prozessen und der Produktentwicklung widerspiegeln, sondern auch in der Kommunikation mit allen Stakeholdern. Die CSRD bringt zudem erhebliche Veränderungen in der Berichterstattungspflicht mit sich. Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet, detaillierte ESG-Berichte zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen von Investoren und Kunden gerecht werden. Verwaltungsräte müssen sich fragen: Wie können wir sicherstellen, dass unsere ESG- und Klimaberichterstattung transparent und umfassend ist? Erfassen wir alle relevanten Daten, insbesondere in Bezug auf CO2 -Emissionen und deren Reduktion?

ESG-Risikomanagement und die Nutzung von Chancen

Die neuen Regelungen bieten nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen, insbesondere im ESG-Bereich. Unternehmen, die sich frühzeitig und konsequent auf die neuen Anforderungen einstellen, können von nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten, einem verbesserten Unternehmensimage und einem gestärkten Marktprofil profitieren. In diesem Zusammenhang sollten Verwaltungsräte darüber nachdenken: Welche ESG-Initiativen können wir ergreifen, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile zu erzielen? Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die CO2 -Gesetzgebung und die Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange, um innovative, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln?

Mitarbeiter-Recruiting: ESG als Schlüssel zur Arbeitgeberattraktivität

Auch im Bereich des Mitarbeiter-Recruitings gewinnen ESG-Strategien zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Fachkräfte, insbesondere jüngere Generationen, legen grossen Wert auf die Nachhaltigkeitspraktiken und die soziale Verantwortung eines potenziellen Arbeitgebers. Unternehmen, die eine klare ESG-Strategie verfolgen und transparent über ihre CO2 -Reduktionsziele berichten, positionieren sich attraktiver im Wettbewerb um die besten Talente. Verwaltungsräte sollten daher sicherstellen, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Teil der Unternehmensstrategie, sondern auch ein zentraler Aspekt der Arbeitgebermarke ist. Die Frage, die sich hierbei stellt: Wie können wir unsere ESG-Initiativen nutzen, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten?

Fazit: Ein umfassender Handlungsauftrag für Verwaltungsräte im ESG-Kontext

Die CO2 -Gesetzgebung und die CSRD setzen neue Standards, die von Unternehmen eine umfassende Anpassung verlangen. Für Verwaltungsräte bedeutet dies einen klaren Handlungsauftrag: Sie müssen nicht nur die strategische Ausrichtung ihrer Unternehmen überdenken, sondern auch sicherstellen, dass ESG-Kriterien in allen Unternehmensbereichen integriert und gelebt werden. Dies gilt nicht nur für grosse Unternehmen, sondern zunehmend auch für KMU. Nur so können sie ihr Unternehmen erfolgreich durch die Herausforderungen der Zukunft führen und gleichzeitig den wachsenden Erwartungen von Investoren, Talenten, Kunden und der Gesellschaft gerecht werden.

Chancen der neuen Berichtserstattungsvorschriften und der CO2 -Gesetzgebung nutzen
  • Prüfen, ob und in welchem Ausmass das Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist
  • Prüfen von Risiken im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung
  • ESG-Strategie definieren und CO2 – Reduktionsziele festhalten
  • Kontrollsystem zur Einhaltung der definierten Ziele erarbeiten
  • Aktiv über getroffene Massnahmen kommunizieren (auch ohne Verpflichtung)

Lic. iur. Claudia Keller Lüthi

Lic. iur. Claudia Keller Lüthi,  Rechtsanwältin und Notarin, Partnerin bei Grossenbacher Rechtsanwälte AG, Verwaltungsrätin und Stiftungsrätin. www.gr-law.ch

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